Martin Luther University Halle-Wittenberg

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Prof. Dr. Reinhard Krause-Rehberg

phone: 0345-55-25560
phone: 0174-8587390

room 4.36
Inst. für Physik,
von-Danckelmann-Platz 3
06120 Halle

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Laborordnung

1. Allgemeines Verhalten

  • Dem Praktikanten steht jeweils nur die an seinem Arbeitsplatz befindliche Ausrüstung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte von fremden Arbeitsplätzen zu benutzen.
  • Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen. Haben Sie einen PC benutzt, so müssen Sie sich an diesem wieder abmelden.
  • Das Essen, Trinken und Rauchen ist in den Praktikumsräumen nicht erlaubt.
  • Die exzessive Benutzung von Handys ist in den Praktikumsräumen nicht erwünscht!
  • Das Praktikum beginnt pünktlich zu der angegebenen Zeit.

2.  Verhalten beim Arbeiten mit elektrischen Schaltungen

  • Der Auf- und Abbau sowie Modifikationen elektrischer Schaltungen hat stets im spannungslosen Zustand zu erfolgen (Stromversorgungsgeräte aus, Batterien und Steckernetzteile nicht angeschlossen).
  • Bei elektrischen Messgeräten ist auf die richtige Polung, auf die Einstellung des richtigen Messbereiches und die Verwendung der richtigen Messeingänge zu achten. (Überlastungsgefahr!)
  • Unter Spannung stehende Anlagen müssen ständig überwacht werden.
  • Spannungsführende Teile dürfen nicht berührt werden. Denken Sie vorher nach, welche Spannungen an welchen Teilen anliegen können!
  • Bei Unfällen ist die Spannung sofort abzuschalten (Notausschalter: gelb-rote Tastschalter in jedem Raum). Der Unfall muss unverzüglich gemeldet werden.

3.  Verhalten beim Arbeiten mit Chemikalien

  • Bei der Arbeit mit Chemikalien ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Verwenden Sie Trichter zum Umfüllen und Fließpapierunterlagen beim Abwiegen von Chemikalien!
  • Mit dem Versuchszubehör ausgegebene Arbeitsschutzmittel (z. B. Schutzbrille) müssen getragen werden!
  • Bei Unfällen oder beim Verschütten gefährlicher Substanzen (z. B. Quecksilber) muss sofort ein Assistent verständigt werden! Es sind keine eigenständigen Beseitigungsversuche zu unternehmen!
  • Alle Chemikalien befinden sich in Gefäßen mit eindeutiger Kennzeichnung des Inhaltes. Dies ist besonders zu beachten, wenn Chemikalien nach der Verwendung in die Aufbewahrungsgefäße zurückgegossen werden müssen.
  • Nach Beendigung des Versuches sind alle verwendeten Gefäße (außer Vorratsgefäßen) sorgfältig auszuspülen.

4. Verhalten beim Arbeiten mit radioaktiven Präparaten

  • Die radioaktive Präparate sind für Schülerversuche bauartzugelassen. Die Strahlenbelastung während eines Versuches ist deutlich geringer als bei einer Röntgenaufnahme.
  • Vermeiden Sie trotzdem jede unnötige Bestrahlung. Abstand ist der beste Strahlenschutz! Halten Sie radioaktive Präparate nicht unnötig in der Hand. Halten Sie während der Messung einen Abstand von 0.5 m zum Präparat ein.

5.  Verhalten zum Brandschutz

  • Offenes Feuer ist bei keinem Versuch erforderlich und deshalb nicht erlaubt.
  • Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Ethanol)!
  • Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort alles anwesenden mitzuteilen und einem Assistenten zu melden. Es sind nach Möglichkeit Löschmaßnahmen einzuleiten.
  • Jeder Praktikant hat sich über die Lage und Funktionsweise der Handfeuerlöscher sowie über die vorhandenen Fluchtwege zu informieren.

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