
Kontakt
Martin-Luther-Universität
Institut für Physik
Grundpraktikum
 
 Telefon: +49 345 55-25551
 Telefax: +49 345 55-27300
 praktikum@physik.uni-halle.de 
 3. Etage
Von-Danckelmann-Platz 3
 06120 Halle
 
Laborordnung
Übersicht
1. Allgemeines Verhalten
- Die Praktikanten haben sich in den Praktikumsräumen so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet sowie Einrichtungen, Geräte und Versuchsaufbauten nicht beschädigt werden!
 - Die von den betreuenden Assistenten, vom Praktikumspersonal sowie die in den Versuchsanleitungen gegebenen Hinweise zur Handhabung der Geräte und Versuchsanordnungen sind unbedingt zu beachten.
 - Auftretende Störungen und Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Versuche, Beschädigungen und Funktionsstörungen an Geräten und Einrichtungen sowie Unfälle sind sofort zu melden. Es ist nicht zulässig, Geräte selbst zu reparieren!
 - Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Geräten und Arbeitsmaterialien können die Praktikanten zur Verantwortung gezogen werden.
 - Den Praktikanten steht jeweils nur die an seinem Arbeitsplatz befindliche Ausrüstung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte von fremden Arbeitsplätzen zu benutzen.
 - Zur Auswertung von Messergebnissen kann jeder freie Computer genutzt werden. Dazu haben sich die Praktikanten mit der Versuchsbezeichnung anzumelden und bei Beendigung der Arbeit wieder abzumelden.
 - Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen.
 - Essen und Trinken ist in den Praktikumsräumen nicht erlaubt. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
 - Telefonieren und Musik hören ist in den Praktikumsräumen nicht erwünscht!
 - Das Praktikum beginnt pünktlich zu der im Stundenplan angegebenen Zeit. Mehr als 15 Minuten nach Praktikumsbeginn können keine Versuche mehr begonnen werden.
 
2. Arbeiten mit elektrischen Schaltungen
- Der Auf- und Abbau elektrischer Schaltungen hat stets im spannungslosen Zustand zu erfolgen (Stromversorgungsgeräte aus, Batterien und Steckernetzteile nicht angeschlossen). Die Schaltungen sollen übersichtlich aufgebaut werden.
 - Bei elektrischen Messgeräten ist auf die richtige Polung, auf die Einstellung des richtigen Messbereiches und die Verwendung der richtigen Messeingänge zu achten. (Überlastungsgefahr!)
 - Elektrische Schaltungen müssen vor der Inbetriebnahme vom zuständigen Betreuer überprüft werden!
 - Unter Spannung stehende Anlagen müssen ständig überwacht werden.
 - Spannungsführende Teile dürfen nicht berührt werden. Gefährliche Spannungen (> 42 V) sind in jedem Fall durch Schutzvorrichtungen vor Berührung gesichert. Es ist untersagt, solche Schutzvorrichtungen außer Betrieb zu setzen!
 - Bei Unfällen ist die Spannung sofort abzuschalten (Notausschalter: gelb-rote Tastschalter in jedem Raum). Der Unfall muss unverzüglich gemeldet werden.
 
3. Arbeiten mit Chemikalien
- Bei der Arbeit mit Chemikalien ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Verwenden Sie Trichter zum Umfüllen und Fließpapierunterlagen beim Abwiegen von Chemikalien!
 - Mit dem Versuchszubehör ausgegebene Arbeitsschutzmittel (z. B. Schutzbrille) müssen getragen werden!
 - Bei Unfällen oder beim Verschütten gefährlicher Substanzen (z. B. Quecksilber) muss sofort ein Betreuer verständigt werden! Es sind keine eigenständigen Beseitigungsversuche zu unternehmen!
 - Alle Chemikalien befinden sich in Gefäßen mit eindeutiger Kennzeichnung des Inhaltes. Dies ist besonders zu beachten, wenn Chemikalien nach der Verwendung in die Aufbewahrungsgefäße zurückgegossen werden müssen.
 - Nach Beendigung des Versuches sind alle verwendeten Gefäße (außer Vorratsgefäßen) sorgfältig auszuspülen.
 
4. Arbeiten mit radioaktiven Präparaten
- Im Praktikum wird ausschließlich mit umschlossenen Präparaten unterhalb der Freigrenze laut Strahlenschutzverordnung gearbeitet. Die Strahlenbelastung während eines Versuches ist 100...1000 mal geringer als bei einer Röntgenaufnahme.
 - Vermeiden Sie trotzdem jede unnötige Bestrahlung. Abstand ist der beste Strahlenschutz! Halten Sie radioaktive Präparate nicht unnötig in der Hand. Halten Sie während der Messung einen Abstand von 0.5 m zum Präparat ein.
 - Es ist untersagt, die Präparate aus ihren Acrylglashüllen zu entfernen.
 
5. Brandschutz
- Bunsenbrenner und elektrische Heizgeräte sind so aufzustellen, dass sich keine benachbarten Gegenstände entzünden können. Offene Flammen und eingeschaltete Heizgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden!
 - Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Ethanol)! Sie sind von offenen Flammen fernzuhalten.
 - Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort zu melden und es sind nach Möglichkeit Löschmaßnahmen einzuleiten.
 - Jeder Praktikant hat sich über die Lage und Funktionsweise der Handfeuerlöscher sowie über die vorhandenen Fluchtwege zu informieren.
 




