Laborordnung
Allgemeine Verhaltensregeln
- Das Praktikum findet in Laborräumen statt. Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sind deshalb unumgänglich.
- Verhalten Sie sich so, dass Personen nicht gefährdet sowie Einrichtungen, Geräte und Versuchsaufbauten nicht beschädigt werden.
- Anweisungen von Betreuern und in Versuchsanleitungen gegebene Hinweise zur Handhabung der Geräte und Versuchsanordnungen sind unbedingt zu beachten.
- Auftretende Störungen und Beschädigungen an Geräten sowie Unregelmäßigkeiten bei der Versuchsdurchführung sind sofort zu melden. Eigene Reparaturversuche sind unzulässig!
- Es steht jeweils nur die am Arbeitsplatz befindliche Ausstattung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte oder Zubehör von fremden Arbeitsplätzen zu benutzen.
- Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen. Nach PC-Nutzung melden Sie sich von diesem wieder ab.
- Essen und Trinken ist in den Laborräumen nicht erlaubt. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
- Die Benutzung von Handys in den Laborräumen ist nicht erwünscht!
- Das Praktikum beginnt pünktlich zur im Plan angegebenen Zeit.
Verhalten beim Arbeiten mit elektrischen Schaltungen
- Auf-, Abbau und erforderliche Modifizierungen elektrischer Schaltungen erfolgt stets im spannungslosen Zustand, d.h. Stromversorgungsgeräte aus, Batterien und Steckernetzteile nicht angeschlossen. Die Schaltungen sind übersichtlich aufzubauen.
- Bei elektrischen Messgeräten ist auf die richtige Polung, auf die Einstellung des richtigen Messbereiches und die Verwendung der richtigen Messeingänge zu achten. (Überlastungsgefahr!)
- Batteriebetriebene Geräte bei Nichtbenutzung (z.B. Messpausen) bitte abschalten.
- Unter Spannung stehende Versuchsaufbauten müssen ständig überwacht werden.
- Spannungsführende Teile dürfen nicht berührt werden. Es ist untersagt, Schutzvorrichtungen außer Betrieb zu setzen!
- Bei Unfällen ist die Spannung sofort abzuschalten (Notausschalter: gelb-rote Tastschalter in jedem Raum). Der Unfall muss unverzüglich gemeldet werden.
Verhalten beim Arbeiten mit Chemikalien
- Das Tragen eines Labormantels ist Pflicht.
- Bei der Arbeit mit Chemikalien ist auf höchste Sauberkeit zu achten. Verwenden Sie Trichter zum Umfüllen und Fließpapierunterlagen beim Abwiegen von Chemikalien! Ausgegebene Arbeitsschutzmittel (z. B. Schutzbrille) müssen getragen werden!
- Bei Unfällen oder bei Verschütten gefährlicher Substanzen (z. B. Quecksilber) muss sofort ein Betreuer verständigt werden! Keine eigenständigen Beseitigungsversuche unternehmen!
- Alle Chemikalien befinden sich in Gefäßen mit eindeutiger Kennzeichnung des Inhaltes. Das ist unbedingt zu beachten, wenn Chemikalien nach der Verwendung in die Aufbewahrungsgefäße zurückgegossen werden müssen.
- Nach Beendigung des Versuches sind alle verwendeten Gefäße (außer Vorratsgefäßen) sorgfältig auszuspülen.
Verhalten zum Brandschutz
- Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Ethanol)!
- Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort dem Betreuer und allen Anwesenden zu melden. Nach Möglichkeit sind Löschmaßnahmen einzuleiten.
- Jeder Praktikant hat sich über die Lage und Funktionsweise der Handfeuerlöscher sowie über Fluchtwege zu informieren.
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